BEST STRIP - Ihre Party-Strip-Show!

Unsere AGB

Buchen

Mit dem Ausfüllen und Einsendung des Buchungsformulars sowie mit der Einsendung Ihrer Daten bzw. Name, Anschrift und Telefonummer(n), haben Sie den Termin verbindlich gebucht.

Die Buchung kann bis 14 Tage vor Showtermin kostenfrei storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei Stornierung der Buchung vom 8. bis 13 Tag vor Showtermin werden 70% der vereinbarten Gage fällig.
Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Showtermin werden 80 % der vereinbarten Gage in Rechnung gestellt.
Am Veranstaltungstag wird für das Eintreffen des Tänzers bzw. der Tänzerin eine Karenzzeit von bis zu 60 Minuten eingeräumt bzw. vereinbart.
Im Falle von höherer Gewalt im Wirkungskreis des Tänzers bzw. der Tänzerin (wie z.B. Unfall, Glatteis, Orkan und politische Unruhen) wird die Buchung aufgehoben. Eine Erstattung unsererseits kann nicht erfolgen.
Der Kunde verpflichtet sich auf richtige Angaben der Veranstaltungsadresse und Telefonnummer der Kontaktperson am Veranstaltungsort. Geschieht dies nicht, so muss der Kunde eine erhebliche Verspätung für den Beginn der Darbietung in Kauf nehmen. Sollte der Kunde irrtümlich eine Doppelbuchung bei einem anderen Anbieter getätigt haben, so liegt dies ausschließlich in seiner Risikosphäre und führt trotzdem zur Zahlung der Gesamtgage ohne Abzug.

Alle Zahlungen erfolgen bei Eintreffen des Künstlers, oder nach schriftlicher Vereinbarung bis spätestens am fünften Tag nach einem Showtermin.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langenfeld (Rheinland). Im Streitfall ist der Gerichtsstand Langenfeld (Rheinland) vereinbart worden. Die Agentur kann jedoch ein anderes Gericht anrufen.

Desweiteren gelten die gesetzlichen Bestimungen laut BGB.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stripper, Stripperinnen, Gogotänzer und Gogotänzerinnen.

Stripper, Stripperinnen, Gogotänzer und Gogotänzerinnen (nachfolgend Akteure bzw. Akteurin genannt) können sich durch Einsenden von Bild- und Datenmaterial um Aufnahme in unsere Datenbank bzw. Platzierung auf unserer Website bewerben. Hollywood-Show-& PR-Agentur erstellt dann kostenfrei ein Profil und eine Galerie für den Bewerber bzw. für die Bewerberin.

Hollywood-Show-& PR-Agentur entscheidet alleine und souverän über die Aufnahme (Listen) des Akteurs bzw. der Akteurin. Die Aufnahme (das Listen) in unserer Datenbank, auf unserer Website, ist kostenfrei.

Hollywood-Show-& PR-Agentur darf die aufgenommene Akteurin bzw. der aufgenommene Akteur jederzeit ohne Angaben von Gründen ohne Einhaltung einer Frist von der Website löschen bzw. die Galerie schließen. Geht die Schließung der Galerie von Hollywood-Show-& PR-Agentur aus ist die Schließung bzw. Offlinestellung des Akteurs bzw. der Akteurin kostenfrei. Geht Schließung von der Akteurin bzw. dem Akteur aus, muss dies schriftlich erfolgen per E-Mail oder per Einschreiben. Die Löschung der Galerie ist dann kostenpflichtig, die Kosten betragen pauschal 70€ netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Löschung der Galerie erfolgt erst nach Eingang der Zahlung bzw. spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang der Zahlung.

Voraussetzung für eine Aufnahme (Listen) in unsere Datenbank bzw. auf unserer Website ist das Erreichen der Volljährigkeit bzw. die Vollendung des 18. Lebensjahres, der Besitz eines gültigen Gewerbescheines, einer Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt.

Hollywood-Show-& PR-Agentur transferiert aufkommenden Auftrittsanfragen an den Akteur bzw. an die Akteurin. Für den Fall dass aus dem Anfragetransfer ein fester Auftrag resultiert, erhält Hollywood-Show-& PR-Agentur ein Transferhonorar, welches vorab ausgehandelt und fixiert wird. Der Akteur bzw. die Akteurin muss bis spätestens am vierten (4.) Werktag nach dem Termin das vereinbarte Honorar an die Hollywood-Show-& PR-Agentur bezahlen und erhält hierfür eine entsprechende Rechnung.

Der Akteur bzw. die Akteurin ist selbstständiger Unternehmer bzw. selbstständige Unternehmerin und kommt allen aus den Transaktionstätigkeiten erwachsenden steuer-, sozial und versicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst nach. Ein Arbeitnehmerverhältnis wird durch Auftrittsanfragen bzw. Auftrittsaufträge nicht gegründet.

Auftraggeber und Akteur bilden die Vertragsparteien, Hollywood-Show-& PR-Agentur wirkt transitierend zwischen den Vertragsparteien.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht, Langenfeld (Rheinland), die Hollywood-Show-& PR-Agentur hat das alleinige Recht ein anderes Gericht anzurufen.

Stand: 2008

Urheberrecht

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